◆ Nachhaltigkeit & Material

Nachhaltige Verpackung ohne Greenwashing: Was darfst du behaupten?

Pappe klingt nachhaltig, aber eine Aussage muss für deinen konkreten Karton stimmen. So formulierst und belegst du sie ehrlich.

Kurz beantwortet

Behaupte nur, was du belegen kannst. Seit dem 27.09.2026 gelten EU-weit strengere Regeln gegen irreführende Umweltaussagen (Richtlinie (EU) 2024/825). Nach derzeitigem Stand gelten sie auch für Verpackungen, die vor diesem Datum hergestellt wurden oder bereits im Regal liegen; eine Übergangsfrist gibt es nicht. Die PPWR regelt Gestaltung, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Dokumentation von Verpackungen, nicht deine Werbeaussagen. Eine Aussage wie „recycelbar“ oder „plastikfrei“ muss für deinen konkreten Karton stimmen, einschließlich Beschichtung, Klebeband, Klebstoff und Druck. Belege jede Aussage mit Spezifikation, Test oder Zertifikat deines Lieferanten und wähle konkrete Worte statt „100 % nachhaltig“.

Warum sind Umweltaussagen auf Verpackungen riskanter geworden?

Seit dem 27.09.2026 gelten EU-weit strengere Regeln gegen irreführende Umweltaussagen (Richtlinie (EU) 2024/825, auch EmpCo-Richtlinie genannt). Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27.03.2026 in nationales Recht umsetzen; angewendet werden die Regeln ab dem 27.09.2026. Nach derzeitigem Stand gibt es keine Übergangsfrist: Sie gelten auch für Verpackungen, die schon vor dem 27.09.2026 hergestellt wurden oder im Regal liegen. Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist ein anderes Instrument: Sie regelt Produktgestaltung, den Grundsatz der Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Dokumentation, aber nicht, was du in deiner Werbung behaupten darfst. Für dich als Händler heißt das: Eine Aussage auf dem Karton, auf der Produktseite oder in der Mail muss konkret, überprüfbar und nicht übertrieben sein.

Ist Pappe automatisch nachhaltig?

Nein. Ein Karton aus Wellpappe ist oft eine gute Basis, weil faserbasiertes Monomaterial grundsätzlich gut zu recyceln ist. Entscheidend sind aber die Eigenschaften deines konkreten Kartons. Achte auf:

  • Beschichtungen und Laminate auf der Pappe, etwa gegen Feuchtigkeit
  • Kunststofffenster oder Folie im Karton
  • Klebeband, Klebstoff und Etiketten, die nicht aus Papier sind
  • Bedruckung und Farbe, je nach Art und Menge
  • Materialverbunde (Verbundstoffe), zum Beispiel Pappe mit Kunststoff- oder Metallschicht

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt für Versandverpackungen unter anderem Minimierung, Monomaterialien, keine Verbunde, den Einsatz von Recyclingmaterial und anerkannte Siegel wie FSC oder PEFC. Die vollständige Empfehlung steht in der Quelle unten.

Welche Aussage braucht welchen Beleg?

AussageWas musst du belegen können?Achtung
„Recycelbar“Dass der komplette Karton (Pappe, Beschichtung, Klebeband, Klebstoff, Farbe) nach einer anerkannten Methode oder laut Spezifikation deines Lieferanten recycelbar istLass dir das schriftlich bestätigen; eine pauschale Aussage über „Pappe“ ist zu vage
„Plastikfrei“Dass weder im Karton noch in Klebeband, Klebstoff, Beschichtung oder Etiketten Kunststoff stecktFrag nach einer vollständigen Materialspezifikation
„Aus Recyclingpappe“Den Recyclinganteil laut Spezifikation oder ZertifikatNenne einen Prozentwert nur, wenn er dokumentiert ist
„FSC“ oder „PEFC“Ein gültiges Zertifikat und erlaubte Nutzung des LogosFrag beim Lieferanten, wer die Lizenz hält
„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“Konkrete, überprüfbare AngabenVage Begriffe sind am riskantesten; beschreibe lieber, was am Karton tatsächlich anders ist

Formulierungen: lieber konkret

Nutze eine Beispielformulierung nur, wenn sie für deinen Karton stimmt und du sie belegen kannst.

Lieber nichtBesser (wenn es stimmt)
„100 % nachhaltige Verpackung“„Karton aus Wellpappe, ohne Kunststoffbeschichtung oder -fenster.“
„Vollständig recycelbar“„Karton und Klebeband aus Papier. Spezifikation auf Anfrage.“
„Plastikfreier Karton“„Karton ohne Kunststoffschicht; Klebeband und Etikett aus Papier.“ (wenn das so ist)
„Klimafreundlich“Schreib, was du tust, zum Beispiel: „Kleinerer Karton, weniger Füllmaterial.“

Was sagst du deinen Kunden?

Du musst nicht alles auf den Karton drucken. Auf dem Karton genügt ein kurzer, sachlicher Satz. Auf deiner Website kannst du erklären, woraus der Karton besteht und dass du die Spezifikation auf Wunsch zeigen kannst. So bleibt die Aussage ehrlich, und du kannst die Details belegen, wenn jemand nachfragt.

So belegst du eine Aussage in fünf Schritten

  1. Fordere die vollständige Materialspezifikation des Kartons an, einschließlich Beschichtung, Klebstoff, Farbe und Klebeband.
  2. Verlange einen Beleg: Test, Zertifikat oder schriftliche Bestätigung deines Lieferanten.
  3. Formuliere konkret. Beschreibe den Karton in Fakten statt mit Pauschalwörtern.
  4. Dokumentiere, was du wann geprüft hast. Bewahre Spezifikation, Datum und Version auf.
  5. Prüfe bei jeder Änderung neu. Neue Beschichtung, anderes Klebeband oder anderes Material? Dann gehst du die Aussage noch einmal durch.

Mehr zur Materialwahl findest du bei Wellpappe und Vollpappe und im Wissensartikel zu den Wellenarten. Was die PPWR sonst von dir verlangt, steht in der PPWR-Checkliste für Onlinehändler und auf unserer PPWR-Seite.

◆ Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Darf ich „plastikfrei“ auf den Karton schreiben?+

Nur wenn wirklich kein Kunststoff drinsteckt: auch nicht in Beschichtung, Klebstoff, Klebeband, Etikett oder Fenster. Lass dir von deinem Lieferanten eine vollständige Materialspezifikation geben und bewahre sie auf. Wenn du unsicher bist, wähle eine konkretere Formulierung.

Ist ein Versandkarton aus Pappe automatisch recycelbar?+

Nicht automatisch. Die Pappe selbst kann gut recycelbar sein, aber Beschichtungen, Kunststofffenster, Klebeband aus anderem Material und Materialverbunde können das ändern. Prüfe den kompletten Karton.

Darf ich das FSC- oder PEFC-Logo verwenden?+

Nur wenn der Karton zertifiziert ist und das Logo richtig verwendet wird. Frag deinen Lieferanten nach Zertifikat und Bedingungen.

Steht das Verbot irreführender Umweltaussagen in der PPWR?+

Nein. Das Verbot stammt aus der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie), die die Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken und über Verbraucherrechte ändert. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27.03.2026 umsetzen; die Regeln gelten seit dem 27.09.2026. Die PPWR regelt Gestaltung, Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Dokumentation von Verpackungen, nicht deine Werbeaussagen.

Gelten die Regeln auch für Kartons, die schon hergestellt wurden oder auf Lager liegen?+

Nach derzeitigem Stand ja: Für Verpackungen, die vor dem 27.09.2026 hergestellt wurden oder bereits im Regal liegen, gibt es keine Übergangsfrist. Prüfe deshalb auch deinen Lagerbestand und deine Shop-Texte.

Woran erkenne ich, ob eine Aussage irreführend ist?+

Riskant sind Aussagen, die vage, nicht belegbar oder übertrieben sind. Was genau als irreführend gilt, regelt die Richtlinie (EU) 2024/825 und ihre nationale Umsetzung, die je nach Land unterschiedlich sein kann; lies den Text oder frag eine Juristin bzw. einen Juristen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Zuletzt geprüft: 26.10.2026 · Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.

Quellen

Materialberatung oder Muster anfragen

Sag uns, was du aussagen möchtest. Wir empfehlen ein Material und schauen, welche Spezifikation du dafür beim Lieferanten anfordern kannst.