◆ PPWR praktisch

PPWR-Checkliste für Onlinehändler: Was gilt schon, was erst später?

Eine praktische Checkliste für Onlinehändler mit Versandkartons: Was gilt seit dem 12.08.2026 schon, und was kommt erst, wenn die Durchführungsregeln stehen?

Kurz beantwortet

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12.08.2026 und wurde nicht verschoben. Seitdem gelten unter anderem Grenzwerte für Schwermetalle, die Konformitätserklärung mit technischer Dokumentation und die Herstellerkennzeichnung. Der Leerraum von maximal 50 % und die Recyclingfähigkeitsstufen hängen noch von Rechtsakten der EU-Kommission ab. Die harmonisierte Kennzeichnung gilt frühestens ab 12.08.2028.

Was gilt seit dem 12.08.2026 schon?

Die PPWR ist seit dem 11.02.2025 in Kraft und gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Shops mit Versandkartons sind vor allem diese Punkte wichtig:

ThemaStand 26.10.2026Was heißt das für dich?
SchwermetalleGrenzwert ≤ 100 mg/kg, gilt seit 12.08.2026Lass dir das vom Lieferanten in der Materialspezifikation bestätigen.
PFAS bei LebensmittelkontaktGrenzwerte gelten seit 12.08.2026Nur relevant, wenn die Verpackung mit Lebensmitteln in Berührung kommt.
Recyclingfähigkeit als GrundsatzGilt seit 12.08.2026 (Art. 6 Abs. 1)Nimm möglichst Monomaterial. Die Leistungsstufen folgen später.
Konformitätserklärung und technische DokumentationGilt seit 12.08.2026Wer die Pflicht trägt, hängt von deiner Rolle ab. Halte Absprachen mit dem Lieferanten fest.
Kennzeichnung von Hersteller, Typ und ChargeGilt seit 12.08.2026Prüfe, ob deine Kartons das tragen und wer als Hersteller genannt ist.

Das Verbot irreführender Umweltaussagen gehört nicht zur PPWR. Es folgt aus der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) und gilt seit dem 27.09.2026. Mehr dazu in Nachhaltige Verpackung ohne Greenwashing.

Was kommt erst später – oder ist noch unsicher?

Bei mehreren Punkten muss die EU-Kommission noch Durchführungs- oder delegierte Rechtsakte erlassen. Die Termine 2028 bis 2030 können sich deshalb noch verschieben. Lies sie als „frühestens“, nicht als feste Frist.

ThemaStand 26.10.2026Praktische Folge
Harmonisierte KennzeichnungGilt frühestens ab 12.08.2028; die Durchführungsregeln stehen noch aus.Noch keine neuen Symbole auf Verdacht drucken lassen.
Format des HerstellerregistersDurchführungsrechtsakt noch nicht erlassenAbwarten; dokumentiere schon jetzt, wer was liefert.
Recyclinggerechte GestaltungFrist der Kommission: 01.01.2028Konstruktionen einfach und monomaterial halten.
Methode für den LeerraumFrist der Kommission: 12.02.2028Siehe Leerraum im Paket.
Höchstens 50 % LeerraumAb 01.01.2030 oder drei Jahre nach der Methode, je nachdem, was später istNoch keine Pflicht, aber ein Anlass, die Kartonmaße jetzt anzusehen.
Leistungsstufen RecyclingfähigkeitAb 01.01.2030, abhängig von einem RechtsaktNoch keine Pflicht.
RezyklatanteileBetrifft Kunststoffverpackungen; Frist der Kommission: 31.12.2026Für Versandkartons aus Pappe nicht relevant.

Die Kommission hat am 05.06.2026 nicht bindende Leitlinien beschlossen (C/2026/3084) und am 03.08.2026 die zweite Ausgabe ihrer FAQ veröffentlicht. Beides hilft beim Nachschlagen, ersetzt aber nicht die Verordnung. Wichtig bei der Kennzeichnung: Zum 12.08.2026 musste nur die Kommission ihre Durchführungsregeln fertig haben (diese Frist wurde verpasst). Die Kennzeichnungspflicht selbst gilt ab dem 12.08.2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte, je nachdem, was später ist.

Sieben Schritte für deinen Shop

  1. Verpackungsliste anlegen. Erfasse jede Verpackungsart: Versandkarton, Umschlag, Füllmaterial, Klebeband, Etikett, Einlage. Mit Maßen, Material, Lieferant und Jahresmenge.
  2. Deine Rolle pro Verpackung klären. Kaufst du einen Standardkarton, lässt du einen Karton mit deinem Logo fertigen oder importierst du selbst? Wer als „Hersteller“ gilt, hängt nach heutigem Stand davon ab, wer die Verpackung unter seinem Namen in Verkehr bringt; das wird noch weiter präzisiert.
  3. Dokumente beim Lieferanten anfordern. Die Fragen findest du weiter unten.
  4. Kartons mit eigener Marke separat führen. Bedruckte Kartons mit deinem Logo können mehr Pflichten auslösen als neutrale Standardkartons. Führe sie in einer eigenen Liste.
  5. Mengen pro Land erfassen. Wie viel Verpackungsmaterial (in Kilogramm) geht pro Jahr nach Deutschland und in die Niederlande? Das brauchst du für die nationalen Meldungen.
  6. Nationale Registrierung prüfen. In Deutschland geht es um LUCID und das VerpackDG, in den Niederlanden um Verpact. Siehe Verkauf in die Niederlande.
  7. Einmal im Quartal prüfen. Trag dir einen festen Termin ein, zum Beispiel alle drei Monate. Dann gehst du die Quellen unten auf der Seite und die Lieferantendokumente durch.

Welche Fragen stellst du deinem Kartonlieferanten?

  • Welche Unterlagen könnt ihr liefern, etwa Konformitätserklärung, technische Dokumentation oder Materialspezifikation?
  • Woraus besteht der Karton genau: Pappe, Beschichtung, Klebstoff, Druckfarbe, Klebeband, Fenster?
  • Könnt ihr den Schwermetall-Grenzwert schriftlich bestätigen? Und bei Lebensmittelkontakt die PFAS-Grenzwerte?
  • Wer steht als Hersteller auf dem Karton, und wer trägt nach eurer Einschätzung die Verantwortung, wenn ich mein eigenes Logo aufdrucken lasse?
  • Welche nationalen Registrierungen oder Meldungen übernehmt ihr, und welche bleiben bei mir?
  • Wie informiert ihr mich, wenn sich Regeln oder Dokumente ändern?

Das ist keine vollständige rechtliche Prüfung. Welche Pflichten für dich gelten, hängt von deiner Rolle und von den noch ausstehenden Durchführungsregeln ab. Bei Zweifeln hilft eine Juristin, ein Jurist oder die Quelle selbst.

Was heißt das für deine nächste Bestellung?

Der beste Zeitpunkt zum Handeln ist für viele Shops die nächste Kartonbestellung. Fordere die Unterlagen an, halte die Rollenverteilung fest und wähle ein Maß, das zu deinem Produkt passt. Später musst du nur nachziehen, was die Durchführungsregeln ändern. Mehr Hintergrund findest du auf unserer PPWR-Seite; bei der Maßverpackung und der Verpackungsoptimierung schauen wir gemeinsam auf deine aktuellen Kartons.

◆ Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wurde die PPWR verschoben?+

Nein. Die PPWR ist seit dem 11.02.2025 in Kraft und gilt seit dem 12.08.2026. Bei einzelnen Punkten, etwa der Leerraum-Methode und der harmonisierten Kennzeichnung, muss die Kommission noch Durchführungsregeln erlassen. Dort können sich Termine noch verschieben.

Muss ich für einen Standardkarton selbst eine Konformitätserklärung erstellen?+

Das hängt von deiner Rolle ab. Kaufst du einen neutralen Standardkarton bei einem Lieferanten, liegt die Dokumentation in der Regel bei dem, der den Karton in Verkehr bringt. Lässt du einen Karton unter deinem Namen oder deiner Marke fertigen, kann die Verantwortung anders liegen. Frag deinen Lieferanten nach den Unterlagen und halte die Absprachen schriftlich fest.

Gilt die 50-%-Leerraumgrenze schon?+

Noch nicht. Nach heutigem Stand gilt das Maximum von 50 % Leerraum bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen ab 01.01.2030 oder drei Jahre nach der Berechnungsmethode der Kommission, wenn das später liegt. Die Methode steht noch aus.

Muss ich mich in Deutschland und den Niederlanden registrieren?+

Das hängt davon ab, wo du verkaufst, wie viel Verpackung du in Verkehr bringst und wie du lieferst. In Deutschland geht es um LUCID und das VerpackDG, in den Niederlanden um Verpact. Lies unseren Vergleich und prüfe die Quellseiten.

Zuletzt geprüft: 26.10.2026 · Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.

Quellen

PPWR-Check deiner aktuellen Verpackung

Schick uns deinen aktuellen Versandkarton. Wir schauen auf Material, Leerraum und die Unterlagen, die du von deinem Lieferanten verlangen kannst.