Kurz beantwortet
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12.08.2026 und wurde nicht verschoben. Seitdem gelten unter anderem Grenzwerte für Schwermetalle, die Konformitätserklärung mit technischer Dokumentation und die Herstellerkennzeichnung. Der Leerraum von maximal 50 % und die Recyclingfähigkeitsstufen hängen noch von Rechtsakten der EU-Kommission ab. Die harmonisierte Kennzeichnung gilt frühestens ab 12.08.2028.
Was gilt seit dem 12.08.2026 schon?
Die PPWR ist seit dem 11.02.2025 in Kraft und gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Für Shops mit Versandkartons sind vor allem diese Punkte wichtig:
| Thema | Stand 26.10.2026 | Was heißt das für dich? |
|---|---|---|
| Schwermetalle | Grenzwert ≤ 100 mg/kg, gilt seit 12.08.2026 | Lass dir das vom Lieferanten in der Materialspezifikation bestätigen. |
| PFAS bei Lebensmittelkontakt | Grenzwerte gelten seit 12.08.2026 | Nur relevant, wenn die Verpackung mit Lebensmitteln in Berührung kommt. |
| Recyclingfähigkeit als Grundsatz | Gilt seit 12.08.2026 (Art. 6 Abs. 1) | Nimm möglichst Monomaterial. Die Leistungsstufen folgen später. |
| Konformitätserklärung und technische Dokumentation | Gilt seit 12.08.2026 | Wer die Pflicht trägt, hängt von deiner Rolle ab. Halte Absprachen mit dem Lieferanten fest. |
| Kennzeichnung von Hersteller, Typ und Charge | Gilt seit 12.08.2026 | Prüfe, ob deine Kartons das tragen und wer als Hersteller genannt ist. |
Das Verbot irreführender Umweltaussagen gehört nicht zur PPWR. Es folgt aus der Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) und gilt seit dem 27.09.2026. Mehr dazu in Nachhaltige Verpackung ohne Greenwashing.
Was kommt erst später – oder ist noch unsicher?
Bei mehreren Punkten muss die EU-Kommission noch Durchführungs- oder delegierte Rechtsakte erlassen. Die Termine 2028 bis 2030 können sich deshalb noch verschieben. Lies sie als „frühestens“, nicht als feste Frist.
| Thema | Stand 26.10.2026 | Praktische Folge |
|---|---|---|
| Harmonisierte Kennzeichnung | Gilt frühestens ab 12.08.2028; die Durchführungsregeln stehen noch aus. | Noch keine neuen Symbole auf Verdacht drucken lassen. |
| Format des Herstellerregisters | Durchführungsrechtsakt noch nicht erlassen | Abwarten; dokumentiere schon jetzt, wer was liefert. |
| Recyclinggerechte Gestaltung | Frist der Kommission: 01.01.2028 | Konstruktionen einfach und monomaterial halten. |
| Methode für den Leerraum | Frist der Kommission: 12.02.2028 | Siehe Leerraum im Paket. |
| Höchstens 50 % Leerraum | Ab 01.01.2030 oder drei Jahre nach der Methode, je nachdem, was später ist | Noch keine Pflicht, aber ein Anlass, die Kartonmaße jetzt anzusehen. |
| Leistungsstufen Recyclingfähigkeit | Ab 01.01.2030, abhängig von einem Rechtsakt | Noch keine Pflicht. |
| Rezyklatanteile | Betrifft Kunststoffverpackungen; Frist der Kommission: 31.12.2026 | Für Versandkartons aus Pappe nicht relevant. |
Die Kommission hat am 05.06.2026 nicht bindende Leitlinien beschlossen (C/2026/3084) und am 03.08.2026 die zweite Ausgabe ihrer FAQ veröffentlicht. Beides hilft beim Nachschlagen, ersetzt aber nicht die Verordnung. Wichtig bei der Kennzeichnung: Zum 12.08.2026 musste nur die Kommission ihre Durchführungsregeln fertig haben (diese Frist wurde verpasst). Die Kennzeichnungspflicht selbst gilt ab dem 12.08.2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der Durchführungsrechtsakte, je nachdem, was später ist.
Sieben Schritte für deinen Shop
- Verpackungsliste anlegen. Erfasse jede Verpackungsart: Versandkarton, Umschlag, Füllmaterial, Klebeband, Etikett, Einlage. Mit Maßen, Material, Lieferant und Jahresmenge.
- Deine Rolle pro Verpackung klären. Kaufst du einen Standardkarton, lässt du einen Karton mit deinem Logo fertigen oder importierst du selbst? Wer als „Hersteller“ gilt, hängt nach heutigem Stand davon ab, wer die Verpackung unter seinem Namen in Verkehr bringt; das wird noch weiter präzisiert.
- Dokumente beim Lieferanten anfordern. Die Fragen findest du weiter unten.
- Kartons mit eigener Marke separat führen. Bedruckte Kartons mit deinem Logo können mehr Pflichten auslösen als neutrale Standardkartons. Führe sie in einer eigenen Liste.
- Mengen pro Land erfassen. Wie viel Verpackungsmaterial (in Kilogramm) geht pro Jahr nach Deutschland und in die Niederlande? Das brauchst du für die nationalen Meldungen.
- Nationale Registrierung prüfen. In Deutschland geht es um LUCID und das VerpackDG, in den Niederlanden um Verpact. Siehe Verkauf in die Niederlande.
- Einmal im Quartal prüfen. Trag dir einen festen Termin ein, zum Beispiel alle drei Monate. Dann gehst du die Quellen unten auf der Seite und die Lieferantendokumente durch.
Welche Fragen stellst du deinem Kartonlieferanten?
- Welche Unterlagen könnt ihr liefern, etwa Konformitätserklärung, technische Dokumentation oder Materialspezifikation?
- Woraus besteht der Karton genau: Pappe, Beschichtung, Klebstoff, Druckfarbe, Klebeband, Fenster?
- Könnt ihr den Schwermetall-Grenzwert schriftlich bestätigen? Und bei Lebensmittelkontakt die PFAS-Grenzwerte?
- Wer steht als Hersteller auf dem Karton, und wer trägt nach eurer Einschätzung die Verantwortung, wenn ich mein eigenes Logo aufdrucken lasse?
- Welche nationalen Registrierungen oder Meldungen übernehmt ihr, und welche bleiben bei mir?
- Wie informiert ihr mich, wenn sich Regeln oder Dokumente ändern?
Das ist keine vollständige rechtliche Prüfung. Welche Pflichten für dich gelten, hängt von deiner Rolle und von den noch ausstehenden Durchführungsregeln ab. Bei Zweifeln hilft eine Juristin, ein Jurist oder die Quelle selbst.
Was heißt das für deine nächste Bestellung?
Der beste Zeitpunkt zum Handeln ist für viele Shops die nächste Kartonbestellung. Fordere die Unterlagen an, halte die Rollenverteilung fest und wähle ein Maß, das zu deinem Produkt passt. Später musst du nur nachziehen, was die Durchführungsregeln ändern. Mehr Hintergrund findest du auf unserer PPWR-Seite; bei der Maßverpackung und der Verpackungsoptimierung schauen wir gemeinsam auf deine aktuellen Kartons.
