Kurz beantwortet
Die PPWR gilt in Deutschland und den Niederlanden gleich; unterschiedlich sind die nationalen Systeme. Wenn du aus Deutschland in die Niederlande verkaufst, ist Verpact die Anlaufstelle. Verkaufst du aus den Niederlanden an deutsche Endkunden, geht es um LUCID und das VerpackDG, und laut ZSVR seit 12.08.2026 um einen Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung. Prüfe immer die Quellseiten.
Was ist gleich, was unterscheidet sich?
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland und den Niederlanden. Daneben haben beide Länder eigene Regeln für Registrierung, Meldung und Finanzierung von Sammlung und Recycling (erweiterte Herstellerverantwortung, EPR). Diese nationalen Regeln unterscheiden sich und ändern sich. Der Beitrag stellt sie nebeneinander und ersetzt keine Rechtsberatung.
Du verkaufst aus Deutschland in die Niederlande
| Thema | Stand 26.10.2026 | Wo prüfst du das? |
|---|---|---|
| Verpact | Die niederländische Anlaufstelle für die Herstellerverantwortung bei Verpackungen (früher Afvalfonds Verpakkingen). | Verpact: alles über die PPWR (NL) |
| Befreiung unter 50.000 kg | Nach heutigem Stand von Verpact gilt eine Befreiung für Unternehmen unter 50.000 kg Verpackung pro Jahr, mindestens bis einschließlich 31.12.2027. | Verpact: alles über die PPWR (NL) |
| „Pauzeknop“ (Pausenknopf) | Verpact hat am 22.07.2026 einen „Pauzeknop“ für Versand-, Service- und Primärproduktionsverpackungen angekündigt. Was das für deine Situation bedeutet, steht in der Mitteilung. | Verpact: Mitteilung zum Pauzeknop (NL) |
Ob und wie du als deutscher Shop in den Niederlanden melden musst, hängt von deiner Situation ab. Frag das bei Verpact nach.
Du verkaufst aus den Niederlanden nach Deutschland
| Thema | Stand 26.10.2026 | Wo prüfst du das? |
|---|---|---|
| VerpackDG | Löst das Verpackungsgesetz ab und gilt seit 12.08.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207). | Gesetzestext und ZSVR |
| LUCID-Registrierung | Das deutsche Verpackungsregister. Die Registrierung bleibt eine eigene Pflicht des Unternehmens, auch wenn du einen Bevollmächtigten hast. | ZSVR |
| Duales System | Verpackungen, die bei Verbrauchern anfallen, müssen in Deutschland in der Regel bei einem dualen System beteiligt werden (Systembeteiligung). Prüfe, ob das für dich gilt. | ZSVR und dein Systembetreiber |
| Bevollmächtigter | Laut ZSVR seit 12.08.2026 Pflicht für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung, die direkt an deutsche Endverbraucher liefern. | ZSVR |
| Omnibus VIII | Vorschlag, der nur den Bevollmächtigten für die EPR betrifft. Parlament (Plenum) 20.10.2026, Ratsmandat 21.10.2026, Trilog offen. Nichts ist verabschiedet. Der Geltungsbeginn der PPWR bleibt unberührt. | Offizielle Mitteilungen von EU und Rat |
So gehst du praktisch vor
- Schreib auf, in welche Länder du an Verbraucher lieferst und wie: direkt, über einen Marktplatz oder über einen Fulfillment-Partner.
- Prüfe pro Land die Quellseiten von Verpact und ZSVR und notiere das Datum deiner Prüfung.
- Erfasse pro Land und Material, wie viel Verpackung du versendest. Karton, Füllmaterial, Klebeband und Etikett zählen alle mit.
- Fordere von deinen Lieferanten Materialspezifikationen an, damit du diese Angaben machen kannst.
- Halte fest, wer wofür verantwortlich ist, auch wenn du mit einem Fulfillment-Partner oder einer Beratung arbeitest.
Typische Fehler
- „Die PPWR regelt alles“ annehmen, obwohl Registrierung und Meldung national bleiben
- Glauben, ein Bevollmächtigter übernimmt auch die LUCID-Registrierung; die bleibt laut ZSVR eine eigene Pflicht des Unternehmens
- Pauzeknop und 50.000-kg-Befreiung in den Niederlanden wie feste Tatsachen behandeln, obwohl sich der Stand ändern kann
- Keine Aufzeichnungen über Kilogramm Verpackung pro Land und Material führen
- Nur den Karton im Blick haben und Füllmaterial, Klebeband und Etiketten vergessen
Was kann dein Kartonlieferant oder Vermittler übernehmen – und was nicht?
Wir können Materialspezifikationen und Dokumentation unserer Produktionspartner liefern, damit du weißt, woraus deine Verpackung besteht. Registrierung, Meldung und Rechtsberatung bleiben deine Aufgabe oder die einer Beraterin, eines Beraters oder einer Juristin bzw. eines Juristen. Wenn du vorab gemeinsam auf die Verpackungsunterlagen für ein Produkt schauen willst, das du in beiden Ländern verkaufst, geht das über den Kontakt. Hintergrund zur Verordnung findest du in unserem PPWR-Ratgeber.
