◆ Recht DE/NL

Verkauf in die Niederlande: LUCID, VerpackDG und Verpact im Vergleich

Die PPWR ist europäisch, die Systeme für Registrierung und Meldung bleiben national. Ein Überblick für Shops, die über die Grenze verkaufen.

Kurz beantwortet

Die PPWR gilt in Deutschland und den Niederlanden gleich; unterschiedlich sind die nationalen Systeme. Wenn du aus Deutschland in die Niederlande verkaufst, ist Verpact die Anlaufstelle. Verkaufst du aus den Niederlanden an deutsche Endkunden, geht es um LUCID und das VerpackDG, und laut ZSVR seit 12.08.2026 um einen Bevollmächtigten für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung. Prüfe immer die Quellseiten.

Was ist gleich, was unterscheidet sich?

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12.08.2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Deutschland und den Niederlanden. Daneben haben beide Länder eigene Regeln für Registrierung, Meldung und Finanzierung von Sammlung und Recycling (erweiterte Herstellerverantwortung, EPR). Diese nationalen Regeln unterscheiden sich und ändern sich. Der Beitrag stellt sie nebeneinander und ersetzt keine Rechtsberatung.

Du verkaufst aus Deutschland in die Niederlande

ThemaStand 26.10.2026Wo prüfst du das?
VerpactDie niederländische Anlaufstelle für die Herstellerverantwortung bei Verpackungen (früher Afvalfonds Verpakkingen).Verpact: alles über die PPWR (NL)
Befreiung unter 50.000 kgNach heutigem Stand von Verpact gilt eine Befreiung für Unternehmen unter 50.000 kg Verpackung pro Jahr, mindestens bis einschließlich 31.12.2027.Verpact: alles über die PPWR (NL)
„Pauzeknop“ (Pausenknopf)Verpact hat am 22.07.2026 einen „Pauzeknop“ für Versand-, Service- und Primärproduktionsverpackungen angekündigt. Was das für deine Situation bedeutet, steht in der Mitteilung.Verpact: Mitteilung zum Pauzeknop (NL)

Ob und wie du als deutscher Shop in den Niederlanden melden musst, hängt von deiner Situation ab. Frag das bei Verpact nach.

Du verkaufst aus den Niederlanden nach Deutschland

ThemaStand 26.10.2026Wo prüfst du das?
VerpackDGLöst das Verpackungsgesetz ab und gilt seit 12.08.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207).Gesetzestext und ZSVR
LUCID-RegistrierungDas deutsche Verpackungsregister. Die Registrierung bleibt eine eigene Pflicht des Unternehmens, auch wenn du einen Bevollmächtigten hast.ZSVR
Duales SystemVerpackungen, die bei Verbrauchern anfallen, müssen in Deutschland in der Regel bei einem dualen System beteiligt werden (Systembeteiligung). Prüfe, ob das für dich gilt.ZSVR und dein Systembetreiber
BevollmächtigterLaut ZSVR seit 12.08.2026 Pflicht für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung, die direkt an deutsche Endverbraucher liefern.ZSVR
Omnibus VIIIVorschlag, der nur den Bevollmächtigten für die EPR betrifft. Parlament (Plenum) 20.10.2026, Ratsmandat 21.10.2026, Trilog offen. Nichts ist verabschiedet. Der Geltungsbeginn der PPWR bleibt unberührt.Offizielle Mitteilungen von EU und Rat

So gehst du praktisch vor

  1. Schreib auf, in welche Länder du an Verbraucher lieferst und wie: direkt, über einen Marktplatz oder über einen Fulfillment-Partner.
  2. Prüfe pro Land die Quellseiten von Verpact und ZSVR und notiere das Datum deiner Prüfung.
  3. Erfasse pro Land und Material, wie viel Verpackung du versendest. Karton, Füllmaterial, Klebeband und Etikett zählen alle mit.
  4. Fordere von deinen Lieferanten Materialspezifikationen an, damit du diese Angaben machen kannst.
  5. Halte fest, wer wofür verantwortlich ist, auch wenn du mit einem Fulfillment-Partner oder einer Beratung arbeitest.

Typische Fehler

  • „Die PPWR regelt alles“ annehmen, obwohl Registrierung und Meldung national bleiben
  • Glauben, ein Bevollmächtigter übernimmt auch die LUCID-Registrierung; die bleibt laut ZSVR eine eigene Pflicht des Unternehmens
  • Pauzeknop und 50.000-kg-Befreiung in den Niederlanden wie feste Tatsachen behandeln, obwohl sich der Stand ändern kann
  • Keine Aufzeichnungen über Kilogramm Verpackung pro Land und Material führen
  • Nur den Karton im Blick haben und Füllmaterial, Klebeband und Etiketten vergessen

Was kann dein Kartonlieferant oder Vermittler übernehmen – und was nicht?

Wir können Materialspezifikationen und Dokumentation unserer Produktionspartner liefern, damit du weißt, woraus deine Verpackung besteht. Registrierung, Meldung und Rechtsberatung bleiben deine Aufgabe oder die einer Beraterin, eines Beraters oder einer Juristin bzw. eines Juristen. Wenn du vorab gemeinsam auf die Verpackungsunterlagen für ein Produkt schauen willst, das du in beiden Ländern verkaufst, geht das über den Kontakt. Hintergrund zur Verordnung findest du in unserem PPWR-Ratgeber.

◆ Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Brauche ich als niederländischer Händler einen Bevollmächtigten?+

Laut ZSVR gilt seit 12.08.2026 die Pflicht für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland, die direkt an deutsche Endverbraucher liefern. Ob das auf dich zutrifft, prüfst du auf der Seite der ZSVR.

Ist LUCID dasselbe wie Verpact?+

Nein. LUCID ist das deutsche Verpackungsregister, Verpact die niederländische Organisation für die Herstellerverantwortung. Es sind getrennte Systeme mit eigenen Regeln.

Muss ich mich in beiden Ländern registrieren?+

Das hängt davon ab, wo du verkaufst und wie du lieferst. Verkaufst du in beiden Ländern, können beide Systeme für dich relevant sein. Prüfe die Quellseiten von ZSVR und Verpact.

Ändert Omnibus VIII daran etwas?+

Der Vorschlag betrifft nur den Bevollmächtigten für die EPR. Stand 26.10.2026 ist nichts verabschiedet, und der Geltungsbeginn der PPWR bleibt unberührt. Verfolge die offiziellen Mitteilungen.

Zuletzt geprüft: 26.10.2026 · Diese Seite ist eine redaktionelle Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.

Quellen

Du verkaufst in beiden Ländern?

Frag uns nach den Verpackungsunterlagen, die du brauchst, zum Beispiel Materialspezifikationen der Kartons. Keine Rechtsberatung; dafür verweisen wir auf ZSVR, Verpact oder eine Juristin bzw. einen Juristen.